Wer kann während der Hochzeitszeremonie den Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches vorlesen?

Artikel 75 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichnet ausdrücklich den Standesbeamten als allein zuständig für die Vorlesung der Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuchs während der Hochzeitszeremonie. Diese Zuständigkeit ist weder teilbar noch übertragbar auf einen Angehörigen, einen Zeugen oder einen externen Feiernden. Die gesamte Frage “wer lesen kann” wird also durch den rechtlichen Status der Person, die officiert, geregelt.

Delegation der Unterschrift und Zuständigkeit zur Feier einer standesamtlichen Hochzeit

Der Bürgermeister ist der Standesbeamte von Rechts wegen in seiner Gemeinde. Er kann diese Funktion an einen Stellvertreter delegieren oder, im Falle der Verhinderung aller Stellvertreter, an einen Gemeinderat mit einer schriftlichen Delegation. Diese Delegation muss durch einen Gemeinderatsbeschluss formalisiert werden.

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Der Delegierte erwirbt dann alle Befugnisse des Standesbeamten für die betreffende Zeremonie, einschließlich der Verpflichtung, die durch Artikel 75 auferlegten Artikel vorzulesen. Es handelt sich nicht um eine bloße Erlaubnis, “den Tisch zu leiten”: der Delegierte übernimmt die rechtliche Verantwortung der Gemeinde in gleichem Maße wie der Bürgermeister.

Wir beobachten regelmäßig eine Verwirrung zwischen der Delegation der Standesamtsfunktion und der Delegation der administrativen Unterschrift. Ein Gemeinderat, der zur Unterzeichnung von gängigen Standesamtsakten (Geburten, Sterbefälle) delegiert ist, kann nicht automatisch eine Hochzeit feiern. Die Delegation muss ausdrücklich die Feier von Hochzeiten anvisieren. Andernfalls ist die Zeremonie mit einem Mangel an Zuständigkeit behaftet, was eine Nichtigkeitsklage begründen kann.

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Bezüglich der Vorlesung des Artikels des Bürgerlichen Gesetzbuchs während der Hochzeit ist der Rahmen strikt: kein territorialer Beamter, kein Empfangsmitarbeiter der Gemeinde, kein gewählter Vertreter einer anderen Körperschaft kann den territorial zuständigen Standesbeamten ersetzen.

Eine Frau liest den Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuchs während einer standesamtlichen Zeremonie im Beisein der Gäste

Pflichtmäßig zu lesende Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuchs: rechtliche Bedeutung jedes Textes

Artikel 75 schreibt die Lesung von fünf verschiedenen Texten vor, die jeweils eine bestimmte Funktion im Rahmen der informierten Zustimmung der zukünftigen Ehepartner erfüllen.

  • Artikel 212: gegenseitige Verpflichtungen zu Respekt, Treue, Hilfe und Unterstützung. Dieser Text bildet die Grundlage der gegenseitigen Pflichten zwischen den Ehepartnern.
  • Artikel 213: gemeinsame Leitung der Familie, Mitwirkung an der Erziehung der Kinder und Vorbereitung ihrer Zukunft. Dieser Text wurde durch das Gesetz vom 4. März 2002 über das Sorgerecht zur Pflichtlesung gemacht.
  • Artikel 214 (erster Absatz): Beitrag zu den Lasten der Ehe im Verhältnis zu den jeweiligen Möglichkeiten jedes Einzelnen.
  • Artikel 215 (erster Absatz): gemeinsame Wahl des Familienwohnsitzes und Verbot für einen Ehepartner, darüber allein zu verfügen.
  • Artikel 371-1: Definition des Sorgerechts als Gesamtheit von Rechten und Pflichten, die dem Wohl des Kindes dienen. Auch hier ist die Lesung dieses Artikels Teil des durch das Gesetz vom 4. März 2002 geschaffenen Rahmens.

Da Artikel 75 öffentlich-rechtlicher Natur ist, kann der Standesbeamte nicht entscheiden, einen Text auszulassen, weil das Paar nicht plant, Kinder zu bekommen oder die Lesung für überflüssig hält. Keine Opportunitätsbewertung ist erlaubt.

Umformulierung oder wörtliche Lesung der Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Ein Punkt, den die allgemeinen Leitfäden fast nie ansprechen: Der Standesbeamte ist nicht verpflichtet, jeden Artikel Wort für Wort zu lesen. Die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis erlauben eine Umformulierung, sofern der vollständige Inhalt jeder Verpflichtung tatsächlich den zukünftigen Ehepartnern vermittelt wird.

Wir empfehlen jedoch den unerfahrenen Standesbeamten, sich an die wörtliche Lesung zu halten. Die Umformulierung birgt das Risiko einer teilweisen Auslassung, und ein Ehepartner könnte theoretisch einen Informationsmangel geltend machen, um die Gültigkeit des Einvernehmens anzufechten. Das Risiko ist in der Praxis gering, aber es besteht.

Zeugen, Angehörige und säkulare Feiernde: was das Gesetz verbietet

Die Trauzeugen haben eine genau definierte Rolle im Bürgerlichen Gesetzbuch: Sie bezeugen die Realität der Zeremonie und unterzeichnen die Heiratsurkunde. Sie haben keine Befugnis, die Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorzulesen oder die Zustimmung der Ehepartner einzuholen.

Die Verwirrung entsteht oft durch die zunehmend verbreitete säkulare Zeremonie, bei der ein Angehöriger persönliche Texte, Gedichte oder ausgewählte Auszüge vorlesen kann. Diese Zeremonie hat keinen rechtlichen Wert. Sie findet in der Regel nach dem Gang zum Standesamt statt und ersetzt in keiner Weise die standesamtliche Feier.

Selbst wenn ein Gast symbolisch einen Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch während einer säkularen Zeremonie vorliest, hat diese Lesung keine rechtlichen Auswirkungen. Nur die Lesung, die vom Standesbeamten im Rahmen der standesamtlichen Zeremonie durchgeführt wird, erfüllt die Anforderungen des Artikels 75.

Präsenz eines Dolmetschers während der Pflichtlesung

Wenn einer der zukünftigen Ehepartner kein Französisch versteht, wird die Anwesenheit eines Dolmetschers zu einer separaten Verpflichtung. Der Dolmetscher übersetzt die Lesung der Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die Fragen zur Zustimmung. Er “liest” die Artikel nicht: er gibt in einer anderen Sprache wieder, was der Standesbeamte auf Französisch ausführt.

Der Dolmetscher muss volljährig sein, darf keine zu enge Verwandtschaft mit den Ehepartnern haben, und seine Identität wird in der Heiratsurkunde vermerkt. Das Fehlen eines Dolmetschers, wenn dies erforderlich ist, beeinträchtigt die Zustimmung, da der Ehepartner die Verpflichtungen, zu denen er sich verpflichtet, nicht verstehen konnte.

Standesbeamter, der den Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuchs während einer Hochzeitszeremonie in einem Standesamt vorliest

Gesetzentwurf zur Erleichterung der Lesung während der standesamtlichen Hochzeit

Ein im April 2018 eingereichter Gesetzentwurf im Senat zielte darauf ab, die Verpflichtung zur Lesung der Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuchs während der Hochzeitsfeierlichkeiten zu erleichtern. Der Text, unterstützt von der Senatorin Jocelyne Guidez und mehreren Dutzend Mitunterzeichnern, ging von der Feststellung aus, dass die vollständige Lesung von fünf Artikeln die Zeremonie verlängert und in bestimmten familiären Situationen unangemessen erscheinen kann.

Dieser Vorschlag wurde nicht umgesetzt. Artikel 75 bleibt unverändert, und die Lesung aller Texte bleibt verpflichtend. Die Debatte verdeutlicht jedoch eine Spannung zwischen dem republikanischen Formalismus und den Erwartungen der Paare, die oft eine persönlichere Zeremonie wünschen.

Die Lesung der Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch den Standesbeamten bleibt die einzige Lesung, die rechtliche Wirkungen bei einer Hochzeit entfaltet. Weder der Zeuge, noch der Angehörige, noch der säkulare Feiernde können ihn ersetzen. Jede Personalisierung der Zeremonie erfolgt durch die freien Texte, die ergänzend gelesen werden, niemals als Ersatz.

Wer kann während der Hochzeitszeremonie den Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches vorlesen?